Keine Auffälligkeiten bei Kommunal-Gebühren

Landesrechnungshof prüfte Spital am Semmering und Sankt Gallen

Die Müllabfuhr, die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind wesentliche Kostenfaktoren in den heimischen Kommunen und für deren Bewohner. Der Landesrechnungshof unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch nahm sich nun die Gebührenhaushalte von zwei obersteirischen Gemeinden vor, nämlich Sankt Gallen und Spital am Semmering. Mit durchaus positivem Resultat: Die Festlegung der Kosten aus einer Kombination zwischen einer variablen und einer Grundgebühr fand Anerkennung, die Gebührenhaushalte beider Gemeinden waren kostendeckend.

Nur bei Detailfragen hakte der Landesrechnungshof ein: So wird etwa der Gemeinde Spital am Semmering nahegelegt, Rücklagenzuführungen vorzunehmen, anstatt mittels Gewinnentnahmen dem Gebührenhaushalt Finanzmittel zu entziehen. Auch wird angeregt, für die Bereiche Wasser und Abwasser eine Wertsicherung von Benutzungsgebühren anzudenken.

In Sankt Gallern bemerkten die Prüfer, dass der Zustand des Abwasserbeseitigungs-Systems erhoben werden sollte. Eine weitere Empfehlung richtet sich gleichermaßen an beide Gemeinden: Hinsichtlich der Wert-Erhaltung der Gesamt-Infrastruktur der Abwasserbeseitigung soll ein Sanierungskonzept erstellt und die Finanzierung künftiger Sanierungsmaßnahmen gesichert werden. Zudem soll der Investitionsbedarf für die Sanierungen erhoben und bei der Neukalkulation der Gebühren jedenfalls berücksichtigt werden.

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