Der Landesrechnungshof prüfte die Gebarung der Marktgemeinde Gröbming und hat damit die erste Gemeindeprüfung abgeschlossen

Die Prüfung der Marktgemeinde Gröbming (2.808 Einwohner) betraf die Jahre 2012 bis 2014. Soweit erforderlich, nahm der Landesrechnungshof auch auf frühere bzw. aktuellere Entwicklungen Bezug.

Schwerpunkte der durchgeführten Prüfung waren die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (Organe, Personal), die Erhebung der finanziellen Lage, die Rechnungsabschlüsse und das Liegenschaftsvermögen der Marktgemeinde Gröbming. Zudem wurde eine technische bzw. vergaberechtliche Prüfung des Panoramabades Gröbming durchgeführt.

Der Landesrechnungshof empfiehlt, in Zukunft verstärktes Augenmerk auf die Einhaltung der Zuständigkeitsvorschriften der Gemeindeordnung sowie auf die nachvollziehbare Dokumentation aller Entscheidungen der Marktgemeinde zu legen. Der Prüfungsausschuss ist angehalten, seine Aufgaben umfassend, insbesondere im Hinblick auf den Rechnungsabschluss, wahrzunehmen.

Im Personalwesen kritisierte der Landesrechnungshof die Gewährung von Prämien und Zuwendungen an Bedienstete, welche den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zuwiderliefen. Der Landesrechnungshof regt eine umfassende Novellierung des Dienst- und Besoldungsrechtes für die steirischen Gemeindebediensteten an, um die Transparenz im Gemeindebesoldungssystem zu erhöhen.

Der finanzielle Status der Marktgemeinde Gröbming verschlechterte sich im Prüfungszeitraum zusehends. Der Schuldenstand der Marktgemeinde Gröbming hat sich im Prüfungszeitraum von 
€ 3,81 Mio. auf € 5,86 Mio. erhöht. Mit Ausnahme geringer Rücklagen verfügt Gröbming über keine finanziellen Reserven.

Die Hauptursachen hierfür lagen in der Errichtung des Panoramabades mit einem Gesamtkostenausmaß von € 5,03 Mio. (wovon ein Betrag von insgesamt € 2,04 Mio. in Form von Bedarfszuweisungen gedeckt wurde) sowie in der Aufnahme eines Darlehens für die Sanierung der Neuen Mittelschule Gröbming im Ausmaß von € 3,67 Mio. Für die Sanierung der Schule leisten die eingeschulten Umlandgemeinden einen Beitrag von € 1,72 Mio. und sind Bedarfszuweisungen in Höhe von € 848.000,-- reserviert, die sich positiv auf die Gebarung auswirken werden. Der Landesrechnungshof empfiehlt, die eingehenden Beiträge der Umlandgemeinden für die Schulsanierung jedenfalls zur Darlehenstilgung zu verwenden.

Insbesondere der Betrieb des Panoramabades verursacht für die Marktgemeinde Gröbming hohe Folgekosten. Durchgehend waren weniger als ein Drittel der laufenden Ausgaben gedeckt. Die Entwicklung des Ausgabendeckungsgrades beim Panoramabad ist genauestens zu beobachten. Ein realistisches Betriebskonzept für den Wellness- und Restaurantbereich hat gefehlt.

Bei den Gebührenhaushalten Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Müllbeseitigung lag eine Kostenüberdeckung vor. Die Beitrags- und Gebührenhöhe ist auf Basis einer Kostenkalkulation darzulegen.

Die Marktgemeinde Gröbming gewährte im Überprüfungszeitraum zahlreiche Subventionen. Ein wesentliches Ausmaß nahm dabei die jährliche Förderung einer Motorsportveranstaltung ein, die insbesondere aufgrund der vereinbarten Wertsicherungsklauseln eine kritische Höhe erreichte. Im Hinblick auf die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit regt der Lan-desrechnungshof klare Förderrichtlinien an.

Die von der Marktgemeinde Gröbming entrichtete Sozialhilfeumlage an den Sozialhilfeverband Liezen ist im Prüfzeitraum um 48,9 % gestiegen. In Hinblick auf die Wesentlichkeit der Sozialhilfeumlage für die Gebarung der verbandsangehörigen Gemeinden sollten diese die Ursachen für den erhöhten Finanzbedarf konkret prüfen.

Die von der Marktgemeinde Gröbming übernommenen Haftungen waren nicht vollständig im Rechnungsabschluss 2014 verzeichnet. Der Haftungsnachweis ist im Rechnungsabschluss 2015 um die Haftung für die Freiwillige Feuerwehr Gröbming zu vervollständigen.

Der Landesrechnungshof untersuchte die drei am höchsten dotierten Liegenschaftstransaktionen (Verkauf Bezirksgericht, Kulmgrundstücke und Kauf Tischlerei) hinsichtlich Grundsatzentscheidung, Gestaltung der Kaufverträge und Schlüssigkeit der Bewertungsgutachten.

Bei Liegenschaftsverkäufen sollte der Kreis potenzieller Interessenten durch öffentliche Kundmachungen erweitert werden. Die gemeindeinterne Aktenführung und Dokumentation von Bauprojekten ist wenig zufriedenstellend und aus Sicht des Landesrechnungshofes stark verbesserungswürdig. Die Vorschriften des Vergaberechts sind auch bei Planungsleistungen einzuhalten.

Zusammenfassend stellt der Landesrechnungshof fest, dass die Entwicklung der Gebarung der Marktgemeinde Gröbming kritisch ist. Neben den Verpflichtungen zur Erfüllung des Schuldendienstes aus Darlehen und kurzfristigen Kassenkrediten schränken Aufgabenbereiche mit hohen Nettoausgaben (Panoramabad, Pflichtschulerhaltung, vorschulische Erziehung, Förderungen, Straßenreinigung, Ortsbildpflege, Instandhaltungen etc.) sowie Bereiche mit überdurchschnittlichen Ausgabensteigerungsraten (z. B. öffentliche Wohlfahrt bzw. Sozialhilfeumlage, Beiträge an Verbände, Vereine und Sonstige Organisationen) den finanziellen Gestaltungsspielraum ein.

Es wird der Marktgemeinde Gröbming empfohlen, mithilfe budgetärer Gegensteuerungsmaßnahmen nachhaltig ausgeglichene Haushalte zu gewährleisten, sämtliche Einsparungspotenziale zu erschließen und den Abbau der gestiegenen Finanzschulden zu verfolgen. Zudem sollte für zukünftige Reinvestitionsmaßnahmen finanzielle Vorsorge getroffen werden.

Bei der Planung zukünftiger Infrastrukturprojekte ist auf plausible Wirtschaftlichkeitsprognosen bzw. realistische Bewirtschaftungskonzepte zu achten, um den Entscheidungsträgern die finanziellen Chancen und Risiken des jeweiligen Projektes bereits in der Planungsphase ausreichend darzulegen.


Der Landesrechnungshof übermittelte den Prüfbericht am 6. April 2016 dem Gemeinderat der Marktgemeinde Gröbming und der Landesregierung.

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