Der Landesrechnungshof überprüfte die Gebarung der Gemeinde Kapfenstein
Die Prüfung der Gemeinde Kapfenstein (1.585 Einwohner) betraf die Jahre 2012 bis 2015. Soweit erforderlich, nahm der Landesrechnungshof auch auf frühere bzw. aktuellere Entwicklungen Bezug.
Prüfungsschwerpunkte waren die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Gemeindeorgane, das Personalwesen, die Beurteilung der finanziellen Lage auf Basis der Rechnungsabschlüsse, die Gebührenbemessungen in den Gebührenhaushalten, die Finanzgeschäfte im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigungsanlage sowie das Vermögen und die Liegenschaftsverwaltung. Zusätzlich wurden die Aufschließungs- und Veräußerungsaktivitäten des Ansiedlungsprojektes „Bauen in Pichla" geprüft.
Die wesentlichen Feststellungen und Empfehlungen sind folgende:
Der Prüfungsausschuss sowie einige weitere Ausschüsse sind nicht rechtmäßig zustande gekommen. Die Gemeinde hat daher auf die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens ihrer Ausschüsse zu achten und Entscheidungen nur durch das jeweils zuständige Gemeindeorgan herbeizuführen. Bei Vergabeverfahren sind die Vorschriften des Bundevergabegesetzes einzuhalten und alle Vergaben ausreichend zu dokumentieren. Für die Vergabe von Förderungen regt der Landesrechnungshof die Erlassung einheitlicher Richtlinien durch den Gemeinderat an.
Im Rahmen von Entscheidungen über die Aufnahme von Gemeindebediensteten unterließ es die Gemeinde in einigen Fällen, die konkrete besoldungsrechtliche Einreihung nachvollziehbar abzubilden. In einem Einzelfall erfolgte die Einstufung eines Bediensteten ohne Vorliegen sämtlicher dafür erforderlichen Voraussetzungen.
Die finanzielle Lage der Gemeinde Kapfenstein verschlechterte sich von 2012 bis 2015. Die Finanzschulden konnten zwar um rund € 0,6 Mio. abgebaut werden, allerdings reduzierten sich die Rücklagen um € 0,75 Mio. Zusätzlich ging der Bestand an Wertpapieren von rund € 0,8 Mio. im Jahr 2012 auf beinahe Null zurück. Die Schlusssalden der Kassenkonten waren jeweils positiv.
In einzelnen Aufgabenbereichen verzeichnete die Gemeinde überdurchschnittliche Ausgabensteigerungen, z. B. bei Förderung von Handel, Gewerbe und Industrie (+ 70,7 %) oder im Bereich Allgemeine öffentliche Wohlfahrt (+ 64,8 %). Demgegenüber ergaben sich wesentliche Ausgabenrückgänge im Bereich Straßenbau (- 30,8 %), bei den Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit (- 14,6 %) oder bei Öffentlichen Einrichtungen (- 14,5 %).
Die Gemeinde trug im Jahr 2013 aus der vorzeitigen Auflösung eines derivativen Finanzgeschäftes wesentliche finanzielle Belastungen. Dieses Finanzgeschäft war Teil von mehreren, aneinandergereihten Veranlagungen, die überwiegend mit Fremdkapital, welches für die Finanzierung der Abwasserbeseitigungsanlage aufgenommen worden war, finanziert wurden. Die Gemeinde verletzte insofern gesetzliche Vorgaben, als jener Teil des Darlehens, der nicht unmittelbar für Zwecke der Siedlungswasserwirtschaft verwendet wurde, aufsichtsbehördlich zu genehmigen gewesen wäre. Zudem erteilte der Gemeinderat einem externen Finanzberater für den Abschluss der betreffenden Geschäfte unbeschränkte Vollmacht.
Der Landesrechnungshof konnte schließlich die Angemessenheit der Gebühren nicht nachvollziehen, da für die Bemessung der Gebühren für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Müllbeseitigung keine Gebührenkalkulationen existierten.
Der Landesrechnungshof übermittelte den Prüfbericht am 7. Dezember 2016 dem Gemeinderat der Gemeinde Kapfenstein und der Landesregierung.