Der Landesrechnungshof überprüfte die Landeswarnzentrale
Der Landesrechnungshof überprüfte die Organisation der Landeswarnzentrale (LWZ) im Zeitraum von 2013 bis 2016.
Die LWZ ist als Referat in der Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung (FAKS) eingerichtet und stellt einen unerlässlichen Bestandteil zur Bewältigung von Katastrophenfällen in der Steiermark dar.
Für den Betrieb der LWZ sind derzeit jährlich rund € 1,2 Mio. an budgetären Vorkehrungen zu kalkulieren: Der Personalaufwand der LWZ beträgt jährlich rund € 0,8 Mio., der Sachaufwand rund € 0,3 Mio. und die Kosten der Räumlichkeiten der LWZ (Büroräumlichkeiten, Dienstraum der LWZ und EIKO) sind mit rund € 0,1 Mio. zu beziffern.
Aus den, im Rahmen der Aufgabenverantwortung und -wahrnehmung abgefassten Stellenbeschreibungen und Leistungsdefinitionen geht hervor, dass eine gesamthafte Leistungsverantwortung für die Instandhaltung der Infrastruktur der LWZ durch eine einzige verantwortliche Stelle der Abteilung nicht eindeutig erkennbar ist. Um etwaige Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden, empfiehlt der LRH, die bisherige Einbindung des Bereiches Kommunikationstechnik im Referat Katastrophenschutz hinsichtlich einer künftigen organisatorischen Zugehörigkeit zum Referat LWZ zu überdenken.
Die LWZ muss aus Sicherheitsgründen zu jeder Zeit technisch und organisatorisch in der Lage sein, im Katastrophenfall als Koordinierungs- und Einsatzstelle zu fungieren. Dazu muss der Alarmdienst der LWZ stets doppelt besetzt sein. Der Mindestbedarf an personellen Ressourcen zur Besetzung eines 24-Stunden-Alarmdienstes stand erst ab dem Jahr 2015 zur Verfügung.
Eine elektronische Leistungszeiterfassung (ELZE) ist derzeit in der LWZ noch nicht implementiert. Ein elektronischer Dienstplan ist seit 1. Juni 2017 im Probebetrieb. Der LRH begrüßt diese Bestrebungen, weil damit eine der Voraussetzungen für die elektronische Leistungszeiterfassung gegeben ist.
Das Alarmdienstsystem (ADS) verfügt softwareseitig über einen externen 24-Stunden-Support. Dieses Einsatzleit- und Managementsystem wird zwar innerhalb der Landes-IT betrieben und auch von landeseigenem IT-Personal unterstützt, ist aber nur während der üblichen Geschäftszeiten verfügbar. Der LRH empfiehlt daher, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit ein umfassender 24-Stunden-Support für die Disponenten gewährleistet werden kann.
Der Landesrechnungshof legte den Prüfbericht am 31. Oktober 2017 dem Landtag und der Landesregierung vor.