Hirtenkloster: Nachholbedarf bei Ausbildung
Ein Drittel der Pflegeassistenten muss notwendige Fachschulungen nachholen
Das Hirtenkloster, ein Sozialbetrieb bestehend aus einer Landessonderschule und einem Landeshort, wurde seitens des Landesrechnungshofes (LRH) einer Überprüfung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass vier der zwölf Pflegeassistenten keine entsprechende Fachausbildung vorweisen konnten. Was den vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel betrifft, entsprach die Betreuungssituation im Hort hingegen den gesetzlichen Vorgaben.
Pflegeassistenten unterstützen behinderte Kinder bei der Alltagsroutine im Schulbetrieb, führen auch pflegerische Maßnahmen durch und stehen für Begleitdienste, etwa bei Schulveranstaltungen, zur Verfügung. Dafür bedürfen sie einer entsprechenden Ausbildung in Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege. Im Hirtenkloster fehlt bei einem Drittel der eingesetzten Pflegekräfte die entsprechende Fachausbildung, erhob nun der LRH in einer aktuellen Prüfung. Zwar wird seitens der zuständigen Abteilung für Soziales, Arbeit und Integration (politisch zuständig Landesrätin Doris Kampus) damit argumentiert, dass diese Bediensteten durch ihre langjährige Tätigkeit ohnehin eine umfassende Erfahrung in der Pflegehilfe hätten sammeln können. Dennoch pocht der LRH unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch auf die Absolvierung der Ausbildung „Unterstützung bei der Basisversorgung". Auch die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung schließt sich dieser Forderung an.
Ein weiteres Manko, das nicht allein das Hirtenkloster, sondern das System generell betrifft, ortet der LRH darin, dass die Zuständigkeit für die Zusatzbetreuung an Schulen, Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen auf zwei Stellen gesplittet ist - die Kompetenz dafür liegt nämlich sowohl bei der Sozial- als auch bei der Bildungsabteilung. Hier regt der LRH an, diese Zuständigkeit in einem einzigen Ressort zentral zu verankern.
Positiv betrachtet wird jedoch die Einhaltung des Betreuungsschlüssels im Hort: Immerhin werden in zwei Gruppen jährlich durchschnittlich mehr als 40 Kindern betreut, davon rund 22 Prozent mit besonderen Bedürfnissen. Auch ergab die Durchsicht der Fachaufsichtsberichte, dass innerhalb der Prüfungszeitraums 2015 bis 2017 keine groben Mängel im Hort des Hirtenklosters aufgetreten sind, was pädagogische Inhalte oder organisatorische Belange anbelangt.
Rückfragen: Josef Reinprecht 0664 / 85 00 187