LRH würdigt Grundversorgung in der Steiermark
Anpassungsbedarf vor allem bei Personalaufwand und Unterbringungsform
Der Grundversorgung in der Steiermark widmet sich der Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Heinz Drobesch in seinem jüngsten Bericht. Und dieser fällt unter dem Strich recht positiv aus: Das Flüchtlingsreferat der Sozialabteilung des Landes (politisch zuständig Landesrätin Doris Kampus) erfülle seine Vorgaben im Wesentlichen, und auch die Caritas, die für Beratung und soziale Betreuung der Asylwerbenden verantwortlich zeichnet, komme ihren Verpflichtungen nach, loben die Prüfer. Anpassungsbedarf orten sie hingegen beim Personal und bei der Unterbringung.
Befanden sich 2016 im Jahresmittel rund 11.000 Flüchtlinge in der Grundversorgung, so reduzierte sich diese Anzahl bis Ende 2018 auf 4.700 Personen - Tendenz fallend. Dadurch werden auch immer weniger Quartiere benötigt; ein Rückgang des Arbeitsanfalls im Flüchtlingsreferat ist die (logische) Folge. Daher wird empfohlen, „den personellen Ressourceneinsatz an die zahlenmäßige Entwicklung der Quartiere und grundversorgten Personen anzupassen". Was Auszahlungen, Kostenverrechnungen oder Leistungseinstellungen betrifft, bescheinigt der LRH dem Land Steiermark, die gesetzlichen und internen Grundlagen einzuhalten.
Weiters empfiehlt der LRH, Asylwerbende vermehrt in individuellen Unterkünften zu beherbergen. Organisierte Unterkünfte, wo bisher der Großteil der Flüchtlinge untergebracht ist, kosten nämlich im Vergleich dazu deutlich mehr. Auch bei den unbegleiteten minderjährigen Fremden sollte die Unterkunftsart dem Betreuungsbedarf entsprechend ausgewählt werden. Es wird aber auch dezidiert festgehalten, dass das Land Steiermark bei den Quartieren keine Bestands- und Auslastungsgarantien übernimmt - das wirtschaftliche Risiko bei rückläufigen Belegszahlen trägt daher allein der Quartiergeber und nicht die öffentliche Hand.
Der Caritas als Ansprechpartnerin in der Flüchtlingsbetreuung wird vom LRH ein positives Attest ausgestellt. Auch bei der Prüfung sonstiger weiterer Grundversorgungsleistungen wird eine rechtskonforme und effiziente Abwicklung festgestellt. Dem Bund gegenüber mahnen die Prüfer ein forscheres Vorgehen ein. Denn dieser hat beim Land Steiermark Außenstände in der Höhe von rund 21 Millionen Euro. Diese stammen daher, dass das Land bei der Finanzierung des Flüchtlingswesens für den Bund in Vorleistung tritt - grundsätzlich ist vereinbart, dass die Kostenteilung im Verhältnis von 60 (Bund) zu 40 (Land) innerhalb des ersten Jahrs des Asylverfahrens zu erfolgen hat - sollte dieses länger dauern, ist der Bund allein für die Finanzierung der Grundversorgung zuständig.