Versorgungssystem mit Verbesserungsbedarf
Prüfung zum Thema „Suchterkrankungen“ brachte durchwachsenes Ergebnis
Jährlich wendet das Land Steiermark durchschnittlich 15 Millionen Euro für die Versorgung von Abhängigkeitserkrankungen auf, Tendenz steigend. Deren Planung und Steuerung im Zeitraum von 2015 bis 2018 sah sich nun der Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch genauer an. Der Prüfbericht „Suchterkrankungen" liegt nun vor - mit einem durchwachsenen Ergebnis.
So gibt es große Unterschiede zwischen der Versorgungssituation und der Angebotsvielfalt in der Region Graz und anderen Regionen bzw. zwischen städtischem und ländlichem Raum. „Eine am Bedarf ausgerichtete regionale Ausgeglichenheit der Versorgung von Abhängigkeitserkrankungen ist derzeit nicht gegeben", heißt es im aktuellen LRH-Bericht.
Damit nicht genug: Bei der Förderungsabwicklung stießen die Prüfer auf einige Mängel, wie etwa uneinheitliche Kalkulationen bezüglich Personal und Verwaltung oder unvollständige Angaben zu anderen Förderstellen. Auch an der Prüfung der Fördervoraussetzungen, an den Auszahlungsmodalitäten und an der Kontrolle der Erfüllung des Fördergegenstandes übte der LRH Kritik.
Im Vorjahr wechselte die Zuständigkeit für die Vergabe von Förderungsmitteln zur Suchtbehandlung und Suchtprävention von der landeseigenen Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft zum ausgelagerten Gesundheitsfonds, der davor schon für die Planung und Steuerung der Psychiatrie mit dem Spezialthema Abhängigkeitserkrankungen zuständig war. Auch wenn eine ordnungsgemäße Übergabe der Zuständigkeiten für den LRH nicht nachvollziehbar war, kam es seither zu ersten Verbesserungen in diesem Bereich. So begann der Fonds unverzüglich mit der Standardisierung der Förderungsanträge und der Konkretisierung der Vorgaben für Kostenkalkulationen. Darüber hinaus wurden Indikatoren für die Realisierung des Förderungsgegenstandes festgelegt. Positiv gewürdigt werden seitens des LRH auch die Bemühungen des Fonds um ein adäquates Förder-Controlling und um eine Bedarfsermittlung in der extramuralen Versorgung, also im niedergelassenen Bereich, auf einer gesicherten Datenbasis.