Schuldnerberatung: Mehr Einfluss für das Land!
LRH fordert valide Datenerfassung und höhere Sparsamkeit mit Landesgeldern
Wenn eine Privatperson in finanzielle Schwierigkeiten schlittert, kommt immer wieder die Schuldnerberatung Steiermark GmbH zum Zug. Diese staatlich anerkannte Einrichtung wurde nun vom Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch einer Prüfung unterzogen. Die Eckpunkte aus dem nun vorliegenden Prüfbericht: Die Erfassung von Daten sollte verbessert werden, der Umgang mit Geldmitteln sparsamer ausfallen, und das Land möge sich als Hauptzahler mehr Einfluss sichern.
So werden zum Beispiel aus Sicht der Prüfer Daten über die Ursache von Verschuldungen oder die Arbeitssituation und Verschuldenshöhe der Klienten nicht systematisch ausgewertet und können somit nicht als Steuerungsinstrument genutzt werden. Der LRH empfiehlt daher die Sicherstellung einer validen (sprich: gesicherten) Datenerfassung zur Festlegung des Bedarfs und zur strategischen Ausrichtung der Schuldnerberatung, was auch im Interesse des Landes Steiermark als Hauptförderungsgeber liegt. Um deren Auslastung auswerten zu können, sollte an Sprechtagen die Anzahl der Teilnehmer erfasst werden. Angesichts der daraus entstehenden Fahrtkosten möge geprüft werden, ob gewisse Beratungsleistungen gleichwertig nicht auch telefonisch angeboten werden könnten.
Überdies wird eine Evaluierung der Dienstreisemodalitäten in Hinblick auf eine sinngemäße Anwendung des Steiermärkischen Landesreisegebührengesetzes angeregt: Derzeit werden nämlich Verpflegungskosten von Mitarbeitern nach Vorlage der Rechnungen in voller Höhe übernommen - ohne vorherige Festlegung einer Wertobergrenze. Und was diverse Repräsentationsaufwände und den freiwilligen Sozialaufwand betrifft, mahnt der LRH eindringlich einen sparsameren Umgang mit den Geldmitteln ein, für die ja überwiegend das Land Steiermark aufkommt.
Auch organisatorisch wartet der LRH mit Verbesserungsvorschlägen auf. Da hauptsächlich das Land den laufenden Betrieb finanziert, während die beiden Gesellschafter (Caritas und bfi) keinen monetären Beitrag dazu leisten, sollte die Organisationsform überdacht werden. Gerade in Hinblick auf die nunmehrige Förderungssituation und zur Steuerung und Erreichung des Wirkungszieles sowie zur Schwerpunktsetzung der Armutsbekämpfung sollte eine entsprechende Einflussnahme an der GmbH sichergestellt werden. Zusätzlich sind die geförderten Leistungen und die verschiedenen Förderungsgeber zu homogenisieren.