Wahlwerbungsausgaben - Landtagswahl 2019
Der Landesrechnungshof Steiermark überprüfte die Wahlwerbungsausgaben der politischen Parteien für die Landtagswahl 2019 gemäß dem Steiermärkischen Parteienförderungs-Verfassungsgesetz.
Der vorliegende Bericht wurde gemäß § 15b Abs. 4 Steiermärkisches Parteienförderungs-Verfassungsgesetz am 10. September 2020 der Landesregierung übermittelt. Der Landesrechnungshof hat gemäß § 15b Abs. 5 Steiermärkisches Parteienförderungs-Verfassungsgesetz diesen Bericht auf seiner Homepage zu veröffentlichen.