Das Hirtenkloster beherzigte alle Empfehlungen

Folgeprüfung des Landesrechnungshofes mit erfreulichem Ergebnis

Mit einer Folgeprüfung durch den Landesrechnungshof konfrontiert war das Hirtenkloster, ein Sozialbetrieb bestehend aus einer Landessonderschule und einem Landeshort. Das erfreuliche Ergebnis: Die Kritikpunkte aus der Erstprüfung vor vier Jahren sind ausgeräumt - von den damaligen 16 Empfehlungen wurden in der Zwischenzeit zehn vollständig umgesetzt, der Rest zumindest teilweise oder befindet sich in der Umsetzungsphase.

Vor allem dem seinerzeitigen Hauptkritikpunkt des Landesrechnungshofes unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch wurde voll und ganz entsprochen. Bei der ersten Nachschau fehlte einem Drittel der eingesetzten Pflegekräfte die entsprechende Fachausbildung. Dieses Manko wurde mittlerweile durch nachgeholte Qualifizierungs-Maßnahmen beseitigt. Somit kann das gesamte im Hirtenkloster eingesetzte Personal die notwendigen fachlichen Voraussetzungen vorweisen.

Hinsichtlich der Auslastung der Landessonderschule und des Landeshortes gibt es im Vergleich zum Erstbericht keine wesentlichen Abweichungen. Zwar kam es mitunter zu geringfügigen Überschreitungen der gesetzlich vorgesehenen Gruppengröße im Hort, doch war dies durch die Landesregierung bescheidmäßig genehmigt und somit rechtlich zulässig. Auch die stichprobenartige Überprüfung des gesetzlich vorgegebenen Betreuungsschlüssels ließ keine Mängel erkennen.

Einzig auf „innerbetrieblicher" Ebene könnten Verbesserungen vorgenommen werden, lautet das - milde - Urteil der Prüfer, etwa im Bereich des Organisationshandbuches oder bei der elektronischen (Leistungs-)Zeiterfassung. Des Weiteren wird angeregt, entsprechende Erhebungen in Bezug auf den aktuellen Erhaltungskostenbeitrag für die angemietete Liegenschaft vorzunehmen, um in weiterer Folge eine mögliche Kostenreduktion zu erzielen.

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