Prüfbericht zum Thema Erneuerbare Energie in der Steiermark

Der rasch fortschreitende Klimawandel macht entschiedenes Handeln auch auf Seiten des Landes Steiermark notwendig. Betätigungsfelder sind die Bereiche Energiesparen und erneuerbare Energie. Auf Landesseite ist primär die A15 Energie, Wohnbau, Technik zuständig, gefordert sind aber sämtliche Bereiche des Landes.

Der LRH begann vor Jahren, Prüfschwerpunkte bei diesen Themen zu setzen. Die Gestion des Landes und die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen aus den einschlägigen Prüfberichten werden im Rahmen dieses Berichtes behandelt. Dabei zeigte sich, dass zahlreiche Empfehlungen aus Prüfberichten und Projektkontrollen des LRH derzeit „in Umsetzung" sind.

Zielsetzungen in den Bereichen Klima und Energie, die es auf den unterschiedlichen Ebenen (EU, Bund, Land) gibt, sind Ausgangsbasis für Veränderung. Diese Zielsetzungen sind nicht durchgehend aufeinander abgestimmt.

Eine Analyse der Energieerzeugung in den Bereichen Photovoltaik, Wind- und Wasserkraft in der Steiermark zeigt, dass im Bereich Photovoltaik der Anteil seit 2010 stieg und derzeit bei rund 3,1 % liegt. Bei Windkraft gibt es eine steigende Tendenz, der Anteil liegt derzeit bei circa 2,7 %. Die Wasserkraft ist im Wesentlichen konstant. In allen Bereichen, insbesondere Photovoltaik und Wind, wurde erst ein Teil des Potenzials ausgeschöpft. Für die Erreichung der Ziele sind dazu sehr rasche Steigerungen nötig.

Der Anteil erneuerbarer Energie am energetischen Endverbrauch blieb mit Ausnahme der Branche öffentliche und private Dienstleistungen beinahe gleich und stieg erst seit 2021 leicht an. Um eine signifikante Steigerung zu begünstigen, sind Aktivitäten des Landes, beispielsweise im Förderungsbereich, nötig.

Die Überprüfung einiger Förderungsschienen ergab im Wesentlichen eine den Förderungsbestimmungen entsprechende Abwicklung.

Die Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energie wird auch von gesetzlichen Vorgaben beeinflusst, wie beispielsweise dem Steiermärkischen Baugesetz und dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz. Das Steiermärkische Baugesetz enthält verpflichtende Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energie. In der Raumordnung gibt es die Entwicklungsprogramme für die Sachbereiche Windenergie und Photovoltaik. Das Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Windenergie gibt es schon seit 2013. Das Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Photovoltaik war im Prüfzeitraum noch nicht beschlossen.

Die Erreichung der Klima- und Energieziele setzt unmittelbares Handeln voraus. Leitlinien wie jene, die den Umgang mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen zum Inhalt haben, wirken dahingehend begünstigend. Ein Faktor ist eine rasche Abwicklung der Verfahren, die derzeit aufgrund der unterschiedlichen Materiengesetze im Vollzug eine Herausforderung darstellen. Maßnahmen in Richtung raschere Umsetzung der Verfahren sind ein Schlüssel zur Erreichung der Klima- und Energieziele.

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