Prüfbericht Ländlicher Wegebau

Eine entsprechende Infrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung des Landes. Der Landesrechnungshof prüft daher im Rahmen des Schwerpunktes „Zustand und Erhaltung der steirischen Infrastruktur" den ländlichen Wegebau. Das ländliche Straßennetz ist mit seinen circa 27.000 km das weitaus größte Straßennetz im Land.

Ein funktionierendes ländliches Wegenetz stellt eine wesentliche Grundlage für die Vernetzung und Entwicklung des ländlichen Raumes dar. Gemeinden sind für das Erhaltungsmanagement der Gemeindestraßen und öffentlicher Interessentenwege im jeweiligen Gemeindegebiet zuständig.

Für den ländlichen Wegebau ist auf Landesseite die Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau zuständig. Das Land Steiermark gewährt erhebliche finanzielle Unterstützungen im Wege von Förderungsprogrammen und Bedarfszuweisungen. Die Prüfung bezieht sich auf die Tätigkeiten des Landes.

Basis für ein fundiertes Erhaltungs- und Förderungsmanagement ist das Wissen um den Zustand des Straßen- und Wegenetzes. Hierzu bedarf es einer Zustandserfassung und Zustandsbeschreibung in periodischen Zeitabständen. Bis 2015 gab es eine zusammenhängende Zustandserfassung des ländlichen Wegenetzes. Diese wurde jedoch nicht weiterverfolgt, wodurch dem Land Kenntnisse über den Zustand des Wegenetzes abhandenkamen. Ein Gesamtüberblick, auch über Gemeindegrenzen hinweg, ist Basis für die nachhaltige Sicherstellung eines funktionierenden Wegenetzes.

Zahlreiche im Rahmen der Förderungsprojekte generierten Daten, die derzeit noch nicht genutzt werden, sollten ab sofort strukturiert einfließen. Diese können als Ausgangsbasis für eine wieder zu erstellende Gesamtnetzbetrachtung herangezogen werden.

Die im aktuellen Landesbudget enthaltenen Indikatoren zu den Wirkungszielen sind nicht dazu geeignet, Rückschlusse auf die Qualität bzw. Veränderungen im Zustand des Wegenetzes zu ermöglichen.

Jährlich ereignen sich mehr als 2.000 Unfälle mit Personenschaden im untergeordneten Straßennetz. Das Thema Verkehrssicherheit auf Gemeindestraßen fließt in die geförderten Projekte nur am Rande ein. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit der für die Verkehrssicherheit zuständigen Abteilung ist erforderlich.

Im Prüfzeitraum 2012 bis 2022 gab es insgesamt 14 Förderungs- und Finanzierungsprogramme für die Erhaltung der ländlichen Wegeinfrastruktur. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der Herkunft der Mittel (Land, Bund, EU bzw. landesverwaltete Mittel) bzw. der Auszahlung (A7 bzw. Landwirtschaftskammer). Die Finanzierungs- und Förderungsprogramme beziehen sich zum Teil auf unterschiedliche Vorgaben, Grundlagen und Richtlinien.

Die Gesamtsumme der Mittel an Förderungen und Bedarfszuweisungen für die Erhaltung der ländlichen Straßen und Wege über die Jahre 2012 - 2021 beträgt ca. € 447 Mio. Den mit Abstand größten Anteil der Mittelverteilung stellen die Bedarfszuweisungen mit einer Summe von € 257 Mio. bzw. einem Anteil von 57,3 % dar. Demgegenüber hat das Land Förderungsmittel in Höhe von ca. € 108 Mio. ausbezahlt. Von diesen mit Landesmitteln geförderten Projekten wurden jedoch nur Projekte mit einem Förderungsvolumen von ca. € 35 Mio. vor der Umsetzung fachtechnisch beurteilt. Die Stichprobenprüfung für von Landesseite geförderten Projekte ergab eine entsprechende Abwicklung.

Das Know-how der A7 wird grundsätzlich nur bei Förderungsprojekten im Erhaltungsprogramm des Landes von Beginn an genutzt. Vor allem in der Vorprojektphase bringt sich die A7 bei der Abschnittsauswahl, Bewertung, Priorisierung und Dringlichkeitsreihung, Maßnahmensetzung sowie Kostenschätzung konzeptionell ein. Eine professionelle Vorgehensweise in dieser Vorprojektphase ist Basis für eine nachhaltige, zweckmäßige und wirtschaftliche Sanierung.

Die im Erhaltungsprogramm angewandte Methode der Begleitung der Projekte in der Vorprojektphase durch die A7 bewährt sich. Die Ausweitung dieser Methode auf die anderen Förderungsprogramme des Landes bzw. auf das Bedarfszuweisungsprogramm ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Professionalisierung und Vereinheitlichung der Vorgehensweise. Damit wird eine qualitätsgesicherte Maßnahmensetzung bei sämtlichen geförderten Projekten begünstigt. Eine steiermarkweite Vereinheitlichung des Erhaltungsmanagements im ländlichen Wegenetz ist anzustreben. Standards sind von Seiten des Landes vorzugeben. Die Erstellung einer technischen Richtlinie sowie damit einhergehend ein Schulungsangebot für Gemeinden sind dazu wichtige Beiträge und sollten implementiert werden.

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