LRH-Folgebericht: Noch viel zu tun in Niederwölz
Trotz Umsetzung von mehr als 83 Prozent der Empfehlungen aus Erstprüfung
Sage und schreibe 84 Empfehlungen sprach der Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch bei seiner Erstprüfung der Gemeinde Niederwölz (Bezirk Murau) im Jahr 2019 aus. Vier Jahre später wurde nun im Rahmen einer Folgeprüfung Nachschau gehalten, ob und inwieweit die Vorschläge des LRH auch angenommen wurden. Das Fazit: Das Gros der Empfehlungen (83 Prozent) wurde umgesetzt oder befindet sich in Umsetzung, während 14 Empfehlungen noch der Erledigung harren. Dazu gesellen sich noch elf weitere Verbesserungsvorschläge, die aus der Folgeprüfung resultieren.
Zu den bisher noch unerledigten Aufgaben gehört etwa, bei der Erstellung der Dienstpostenpläne mehr Sorgfalt walten zu lassen oder eine schriftlich dokumentierte, allgemein gültige Dienstzeitenregelung für die Gemeindebediensteten von Niederwölz zu erarbeiten. Ausständig sind auch noch allgemein gültige Richtlinien zur Verrichtung von Arbeiten an Wochenenden und an Feiertagen sowie deren Dokumentation. Eine solche, und zwar in lückenloser und nachvollziehbarer Form, fehlt auch noch bei Auftragsvergaben, merkt der LRH an. Daher wird der Gemeinde diese Empfehlung auch im Folgebericht nochmals nahegelegt.
In den neuen Empfehlungen wird auch der jährliche Maxlaunmarkt angesprochen. Auf Basis einer nachvollziehbaren Kostenkalkulation sollen die Marktstandgebühren festgelegt und Jahr für Jahr im Gemeinderat beschlossen werden. Zudem wird empfohlen, die Marktordnung der Gemeinde, die aus dem Jahr 1996 stammt, an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und neu zu erlassen.
Auch mögen die Gebührenhaushalte der Wasserversorgung, der Abwasser- und der Müllbeseitigung regelmäßig evaluiert und allenfalls Gebührenanpassungen vorgenommen werden. Der Zahlungsverkehr und die Buchführung ist gesetzeskonform von verschiedenen Bediensteten der Gemeinde zu erledigen; zudem hat die Allgemeine Dienstverfügung unter anderem auch Regelungen bezüglich des Mahn- und Volkstreckungsverfahrens zu enthalten, wird im aktuellen LRH-Bericht der Folgeprüfung angeregt.