Enorm steigender Bedarf an Bedarfszuweisungen
Landesrechnungshof warnt vor schmelzendem Bestand an Rücklagen
Auf die aktuelle Form der Darstellung und der Veröffentlichung von Bedarfszuweisungen in den Förderungsberichten des Landes konzentrierte sich der Landesrechnungshof unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch in seiner aktuellen Prüfung. Diese fiel im Wesentlichen recht positiv aus. Doch angesichts der Entwicklung, dass die Zusagen für Bedarfszuweisungen in den letzten vier Jahren um durchschnittlich 31 Prozent jährlich anstiegen, warnt der Landesrechnungshof vor einem „Abschmelzen des Rücklagenbestandes".
Zwischen 2021 und 2023 wurden rund 584 Millionen Euro als Bedarfszuweisungen seitens des Landes an die Gemeinden ausbezahlt. 90 Prozent dieser Mittel hatten „Gemeindezusammenlegungen" bzw. „Ausgleich von Härten, zur Aufrechterhaltung/Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Haushalt und zur Deckung außerordentlicher Ereignisse (Projektunterstützungen)" zum Zweck. In Einzelfällen stellten die Prüfer unrichtige Zweckzuordnungen oder Übertragungsfehler fest, was in die Empfehlung nach einem regelmäßigen Datenabgleich sowie nach entsprechenden Plausibilitätsprüfungen der Daten mündete. Um die Transparenz der Mittelverteilung zu erhöhen, wird seitens des Landesrechnungshofes die Veröffentlichung eines jährlichen Berichtes mit aussagekräftigen Darstellungen und Auswertungen zu den ausbezahlten Bedarfszuweisungsmitteln angeregt.
Besonders ins Auge fiel den Prüfern, dass zwischen 2021 und 2024 die Zusagen für Bedarfszuweisungen um durchschnittlich knapp ein Drittel pro Jahr anstieg, weil immer mehr Projekte aus diesem Topf unterstützt wurden. Dies führte dazu, dass seit 2023 die Zusagen die jährlichen Einnahmen aus Bedarfszuweisungen übersteigen. Daher wird die Festlegung von Kriterien für eine bedarfsorientierte Bewirtschaftung der Haushaltsrücklagen aus Bedarfszuweisungen empfohlen.
Der Prüfbericht kann per Klick auf die Grafik "Prüfbericht herunterladen" abgerufen werden. Der Podcast* zum Prüfbericht kann per Klick auf die Grafik "Podcast anhören" abgerufen werden.

*Der Podcast wurde vom Landesrechnungshof Steiermark autorisiert und mit "Google NotebookLM" erstellt.
Stimme 1: Hallo und willkommen zu unserer heutigen Analyse. Wir schauen uns heute einen äh Prüfbericht des Landesrechnungshofs Steiermark an.
Stimme 2: Genau.
Stimme 1: Es geht um die Bedarfszuweisungen, kurz BZ, also Gelder, die das Land Steiermark an seine Gemeinden gibt.
Stimme 2: Wobei man sagen muss, es sind ja eigentlich Gelder der Gemeinden selbst. Das Land verwaltet sie nur sozusagen treuhänderisch.
Stimme 1: Richtig. Und der Bericht schaut eben, wie transparent das alles läuft und was mit den Rücklagen passiert. Hauptsächlich für die Jahre 2021 bis 2023.
Stimme 2: Ja, diese BZ ein Instrument im Finanzausgleich. Die sollen Gemeinden helfen bei Härtefällen z.B. oder für Projekte. Fünf Hauptzwecke gibt das Gesetz vor.
Stimme 1: Und wir filtern jetzt mal die wichtigsten Punkte für dich raus.
Stimme 2: Genau, das ist der Plan.
Stimme 1: Okay, fangen wir an. Also 2021 bis 2023. Rund 606 Millionen Euro Einnahmen, etwa 584 Millionen Auszahlungen. Wohin ist das Geld denn vor allem geflossen?
Stimme 2: Also, was da wirklich auffällt, über 90% der Auszahlungen gingen in nur zwei von diesen fünf Zwecken.
Stimme 1: 90% in nur zwei, welche waren das?
Stimme 2: Ja, etwa 42% für Projekte rund um die Gemeindezusammenlegungen, das ist Zweck 3 und äh fast die Hälfte, so 49% in diesem großen Topf Härten Haushaltsicherung Projektunterstützung. Also Zweck 5
Stimme 1: Mh, das heißt ja die anderen Bereiche, also interkommunaler Zusammenarbeit oder strukturschwache Gemeinden.
Stimme 2: Die spielten eine deutlich geringere Rolle finanziell gesehen, zumindest in diesem Zeitraum. Das wirft natürlich schon Fragen auf, ob das so ausgewogen ist.
Stimme 1: Der Bericht spricht aber auch von Problemen bei der Transparenz. Stimmt das?
Stimme 2: Ja, das ist ein wichtiger Punkt. Der Landesrechnungshof hat da Unstimmigkeiten gefunden zwischen den internen Daten der Abteilung A7 und dem, was in den offiziellen Förderberichten stand.
Stimme 1: Was für Unstimmigkeiten nennen.
Stimme 2: Na ja, mal wurden Gelder dem falschen Zweck zugeordnet, mal gab es einfach Übertragungsfehler bei den Zahlen.
Stimme 1: Okay, das erschwert natürlich die Nachvollziehbarkeit, vor allem bei diesem großen Zweck fünf oder
Stimme 2: Genau. Da war oft nicht klar, wie viel jetzt für Härtefälle, wie viel für Haushaltsanierung und wie viel für konkrete Projekte drauf ging. Der Bericht empfiehlt deshalb auch bessere interne Kontrollen.
Stimme 1: Und die Veröffentlichung? Reicht die?
Stimme 2: Ähm, nicht wirklich. Meint der Rechnungshof, er regt einen eigenen jährlichen BZbericht an, detaillierter.
Stimme 1: Aha.
Stimme 2: Und die konkreten Projektförderungen pro Gemeinde sollen auf die Webseite der A7. Interessant ist ja, BZ sind vom neuen steierischen Förderungstransparenzgesatz aus genommen.
Stimme 1: Ach wirklich?
Stimme 2: Ja, das macht so ein extra Bericht eigentlich noch wichtiger.
Stimme 1: Verstehe. Kommen wir zum nächsten großen Punkt, die Rücklagen. Was hat es damin auf sich?
Stimme 2: Also, wenn BZ-Mittel nicht imselben Jahr ausgegeben werden, wandern sie in zweckgebundene Rücklagen. Ende 2024 waren das immerhin 68,8 Millionen Euro.
Stimme 1: Ein ordentlicher Polster.
Stimme 2: Ja, aber problematisch wurde es 2024. Da gab es ungeplante Entnahmen aus diesen Rücklagen und die haben laut mit dazu beigetragen, dass das Land seine geplante Neuverschuldung überschritten hat.
Stimme 1: Moment mal, heißt das Geld der Gemeinden hat geholfen, das Landesbudget, na ja, zumindest die geplante Verschuldung zu beeinflussen?
Stimme 2: Der Bericht formuliert es so, dass es zur Überschreitung beitrug und ermahnt eben eine korrekte Budgettierung dieser Rücklagen an. Es sind ja Gemeindemittel, betont er, keine freien Landesmittel.
Stimme 1: Okay. Und diese Rücklagen, diese fast 70 Millionen, die schmelzen jetzt.
Stimme 2: Das ist die Sorge. Ja. Die Zusagen für BZ Mittel sind enorm gestiegen zwischen 2021 und 2024 im Schnitt um 31% pro Jahr.
Stimme 1: 31% Wow, woran liegt das?
Stimme 2: Vor allem an großen teuren Projekten, die zugesagt wurden. Und seit 2023 sind die jährlichen Zusagen höher als die jährlichen Einnahmen an BZ-Mitteln.
Stimme 1: Puh. Das heißt, wenn das so weitergeht, sind die Rücklagen bald aufgebraucht.
Stimme 2: Genau, das ist die Gefahr. Deshalb fordert der Bericht auch dr klare Kriterien für die Bewirtschaftung dieser Rücklagen. Eine Strategie.
Stimme 1: Was für Kriterien z.B.?
Stimme 2: Na ja, Ober und Untergrenzen festlegen, unterscheiden, was schon fest verplant ist und was noch frei verfügbar ist für Härtefälle etwa und auch den Liquiditätsbedarf unterjährig berücksichtigen.
Stimme 1: Damit man eben flexibel bleibt.
Stimme 2: Genau. Nur so kann man sicherstellen, dass auch künftig Geld da ist, wenn es gebraucht wird.
Stimme 1: Okay, das war jetzt ein wirklich dichter Einblick. Es geht also um die Balance. Faire, transparente Verteilung einerseits.
Stimme 2: Und verantwortungsvolles Management der Rücklagen andererseits, gerade wenn die Zusagen steigen.
Stimme 1: Ja, und die Frage bleibt, wie das Land das am besten hinbekommt, da es ja um Geld der Gemeinden geht.
Stimme 2: Exakt. Wie schafft das Land die Balance zwischen Verteilung, Transparenz und Vorsorge, ohne sich selbst oder die Gemeinden künftig zu gefährden? Das wird sicher spannend zu beobachten sein.
