Prüfung der LIG hinterlässt verstörendes Bild
Landesrechnungshof kritisiert Kontrollmängel und fragwürdige Vergabepraxis
Zwar gehört die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH - besser bekannt unter dem Kürzel LIG - wegen ihrer bevorstehenden Auflösung schon bald der Vergangenheit an, dennoch bleibt ein schaler Nachgeschmack. Denn die Prüfer des Landesrechnungshofes unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch zeichnen in ihrem jüngsten Bericht ein verstörendes Bild. Von einem persönlichen Naheverhältnis des ehemaligen Geschäftsführers zu Mietern ist darin genauso die Rede wie von Mängeln im Kontrollsystem oder von fragwürdigen Auftragsvergaben.
Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, die 166 Immobilien von der LIG an das Land rückzuführen, befindet sich seit kurzem in Umsetzung. Mit der damit einhergehenden Auflösung der LIG wird auch eine Reihe weiterer Empfehlungen somit obsolet. Das war es dann aber auch schon mit dem Positiven: Das Gros des Prüfberichts ist von Kritik geprägt. Die Prüfer stießen nämlich auf Mängel sowohl im internen als auch im externen Kontrollsystem. So wurde festgestellt, dass eine Firma nur durch den Ex-Geschäftsführer mittels Direktvergaben beauftragt wurde, diese allerdings nicht ordnungsgemäß erfolgt waren. Dennoch wurden sie von der zuständigen Landesabteilung teilweise einfach mitunterzeichnet - eine vorherige Prüfung unterblieb.
Kritisch gesehen wird auch der Umgang mit Repräsentationsaufwendungen durch die Geschäftsführung oder der Umstand, dass bei Dienstreisen zusätzlich zum Kilometergeld weitere angefallene Kosten ersetzt wurden, etwa für Tunnelkarten oder Parkgebühren. Daher sollten diesbezüglich interne Richtlinien erlassen werden, die dann für alle direkten oder indirekten Beteiligungen des Landes Steiermark gelten mögen.
Bei der Vergabe von Wohnungen stellte der Landesrechnungshof fest, dass der Ex-Geschäftsführer auch Angelegenheiten zu genehmigen hatte, bei denen nachweislich ein Naheverhältnis zu Mietern bestand. Ähnlich kritisch gesehen werden auch Beauftragungen für Sanierungen einer Außenanlage - auch in diesem Fall war ein Naheverhältnis im Spiel. Doch nicht genug damit: Die Teilung einer Wohnung erfolgte ohne Zustimmung der Aufsichtsgremien, ihre Zweckmäßigkeit war nicht schlüssig dokumentiert. Darüber hinaus wurde sie an eine externe Person vergeben, auf eine landesinterne Ausschreibung verzichtete man. Auf jeden Fall begrüßt der Landesrechnungshof ausdrücklich die derzeitige Aufarbeitung der vorliegenden Sachverhalte durch die zuständigen Abteilungen des Landes und empfiehlt, nach umfassender Erhebung weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Sie finden den Bericht per Klick auf
"Prüfbericht herunterladen" oder alternativ per Klick auf das grüne Informationssymbol im Bereich rechts oben als Anhang zum Download unter dem Bereich "Dokumente". Eine Zusammenfassung des Prüfberichts steht zusätzlich als
Podcast zum Herunterladen zur Verfügung. Dieser wurde vom Landesrechnungshof Steiermark autorisiert und mit "Google NotebookLM" erstellt.
