Procedere bei Tierkörperverwertung zweckmäßig
Auch steirische Tierseuchenkasse Gegenstand einer LRH-Prüfung
Sowohl bei der Tierkörperverwertung als auch bei der Tierseuchenkasse gibt es im Wesentlichen keinen Grund, in der Steiermark von der bisher gepflogenen Praxis abzuweichen. Zu diesem Ergebnis kommt der jüngste Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch. Verbesserungspotenzial orten die Prüfer in Detailfragen.
Die Kosten für die Einsammlung und Verwertung von Falltieren (das sind Nutztiere, die außerhalb eines Schlachtbetriebs getötet wurden oder verendet sind) stiegen im Prüfzeitraum (1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2019) von 2,8 auf 3,2 Millionen Euro. Das Land fördert diese mit genau einer Million Euro pro Jahr. Für die verbleibende Differenz kommen zunächst die Gemeinden auf, die diese Ausgaben wiederum an die Tierhalter überwälzen können. Die Form der Umsetzung wurde in neun Gemeinden stichprobenartig überprüft.
Als einziger Anbieter für Entsorgung und Verwertung von Falltieren fungiert die Steirische Tierkörperverwertungsgesellschaft m.b.H & CoKG (nunmehr: PUREA Austria GmbH), womit diese eine dominierende Marktstellung innehat. Doch kommt der LRH zum Schluss, dass es aufgrund der faktischen Gegebenheiten rechtskonform und zweckmäßig sei, das bisherige Procedere aufrecht zu erhalten.
Die Tierseuchenkasse wird aus den Beiträgen der steirischen Rinderhalter gespeist und durch die Veterinärdirektion in der Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft verwaltet. Ihr Zweck ist es, Beihilfen für Tierverluste durch Tierseuchen zu gewähren und Kosten zur Seuchenbekämpfung zu übernehmen. Insgesamt wurden im Prüfzeitraum Beihilfen in der Höhe von rund 670.000 Euro ausbezahlt, Tendenz fallend, weil sich die Tierseuchen-Situation in der Steiermark deutlich verbessert hat. Auch hier konnte der LRH das Förderungs-Procedere anhand der übermittelten Fallbeispiele nachvollziehen und es für in Ordnung befinden.