Landesrechnungshof besteht auf Kontrolle von außen
Einige Mängel bei Prüfung des Zahlungsvollzugs in der Landesbuchhaltung
Anlässlich seiner Prüfung des Zahlungsvollzugs in der Landesbuchhaltung will der Landesrechnungshof die Abschaffung einer für ihn „nicht nachvollziehbaren" Sonderstellung, die er selbst nebst dem Landesverwaltungsgerichtshof und der Landtagsdirektion genießt. Denn während sich alle anderen Dienststellen des Landes einer Revision des Rechnungswesens durch die Landesbuchhaltung unterziehen lassen müssen, sind diese drei Stellen davon per Erlass der Finanzabteilung ausgenommen.
Der Zahlungsvollzug in der Landesbuchhaltung, insoweit dieser die Verrechnung, den Zahlungsverkehr und die Revision des Rechnungswesens betrifft, ist Inhalt des jüngsten Prüfberichts des Landesrechnungshofes unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch. Die Revision des Rechnungswesens bezieht sich aber derzeit nur auf das Amt der Landesregierung; Landesverwaltungsgericht, Landtagsdirektion und Landesrechnungshof werden nicht kontrolliert, obwohl diese auch als „haushaltsführende Stellen" gelten und von Gesetzes wegen daher prüfbar sind - doch besagter Erlass nimmt sie ausdrücklich davon aus. Auf Bundesebene existiert übrigens für deren oberste Organe, wie etwa die Parlamentsdirektion oder der Rechnungshof, keine derartige Ausnahmeregel. Daher empfiehlt der Landesrechnungshof, den betreffenden Erlass entsprechend abzuändern.
In seiner Prüfung, die die letzten zwei Jahre umfasst, legte der Landesrechnungshof auch besonderes Augenmerk auf das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem beim Zahlungsvollzug. So sollten die bestehenden Zugriffsberechtigungen auf das Haushaltsverrechnungssystem einmal im Jahr aktualisiert werden - dieser Vorschrift kamen die Dienststellen nur „unzureichend" nach. Aus technischen Gründen sind sowohl Erfassung als auch Verbuchung von Geschäftsfällen von ein- und demselben Bediensteten möglich; diese fehlende Funktionstrennung könnte zu Malversationen führen, moniert der Landesrechnungshof. Und trotz eines hohen Qualifikationserfordernisses für die Bediensteten in den haushaltsführenden Stellen besteht kein speziell dafür ausgerichtetes Schulungsangebot.
Dass zum Stichtag 31. Dezember 2024 Kundenforderungen von rund 2,5 Millionen Euro seit mehr als einem Jahr fällig waren, ruft ebenso Kritik durch den Landesrechnungshof hervor. Darüber hinaus waren die Salden der auf Nebenbüchern verwalteten Kundenforderungen unvollständig und die jährlichen Kontrollen zum Rechnungsabschluss unzureichend, was wiederum dazu führte, dass im Rechnungsabschluss 2024 Forderungen von zumindest 10,2 Millionen Euro fehlten bzw. falsch ausgewiesen waren.
Der Prüfbericht kann per Klick auf die Grafik "Prüfbericht herunterladen" abgerufen werden. Der Podcast* zum Prüfbericht kann per Klick auf die Grafik "Podcast anhören" abgerufen werden.

*Der Podcast wurde vom Landesrechnungshof Steiermark autorisiert und mit "Google NotebookLM" erstellt.
Stimme 1: Hallo und herzlich willkommen. Wir haben hier einen Prüfbericht des Landesrechnungshofes Steiermark vor uns liegen, den Sie uns geschickt haben. Der offizielle Titel ist Zahlungsvollzug in der Landesbuchhaltung. Das klingt erstmal, naja, ziemlich trocken, ist aber quasi ein Gesundheitscheck für die Finanzen des Landes. Schauen wir uns mal gemeinsam an, was da so drin steht.
Stimme 2: Absolut. Man könnte auch sagen, wir werfen jetzt mal einen Blick in den Maschinenraum der öffentlichen Verwaltung. Es geht im Grunde darum, wie das Land Steiermark seine Ein- und Auszahlungen abwickelt und der Bericht zeigt, was gut läuft, legt aber auch den Finger in einige Wunden.
Stimme 1: Und ein Punkt ist mir da wirklich sofort ins Auge gesprungen. Es ist eine ziemlich paradoxe Forderung, finde ich. Die obersten Kontrolleure des Landes, die wollen selbst stärker kontrolliert werden. Wie passt das denn zusammen?
Stimme 2: Ja, das ist vielleicht der überraschendste Punkt und auch ein starkes Statement. Der Rechnungshof kritisiert, dass er selbst und auch das Landesverwaltungsgericht und die Landtagsdirektion eine Art Sonderstellung genießt.
Stimme 1: Eine Sonderstell Inwiefern?
Stimme 2: Nun ja, diese drei Institutionen sind von der internen Finanzkontrolle durch die Landesbuchhaltung einfach ausgenommen und der Bericht nimmt das ganz klar nicht nachvollziehbar und fordert diese Ausnahme abzuschaffen. Im Grunde sagen sie, wenn die Kontrolle lückenlos sein soll, dann darf es keine Ausnahmen geben, nicht mal für uns.
Stimme 1: Das ist wirklich ein bemerkenswerter Appell für Transparenz, muss man sagen. Aber der Bericht geht ja von dieser äh ja, von dieser grundsätzlichen Ebene noch tiefer rein in die systemischen Schwachstellen. Ein Stichwort, das mir aufgefallen ist, war die fehlende Funktionstrennung.
Stimme 2: Richtig. Und das ist ein ganz entscheidender Punkt, wenn es um Sicherheit geht. Im System des Landes ist es technisch möglich, dass eine einzige Person einen Geschäftsfall anlegt und äh gleichzeitig auch die Zahlung dafür freigibt. Das klassische Vieraugenprinzip ist also nicht zwingend eingebaut.
Stimme 1: Moment mal, heißt das rein theoretisch könnte jemand eine erfundene Rechnung an sich selbst erstellen und diese dann auch noch selbst zur Zahlung anweisen, ohne dass da systembedingt ein zweites Paar Augen drauf schaut?
Stimme 2: Theoretisch ja, der Bericht formuliert ist natürlich etwas vorsichtiger, aber im Klartext bedeutet das, das ist ein Einfallstor für Missbrauch oder, ja, für Veruntreuung.
Stimme 1: Mhm.
Stimme 2: Und ein weiteres Problem in dem Bereich sind die Zugriffsrechte auf das System. Die werden laut Bericht nur unzureichend überprüft, obwohl eine jährliche Kontrolle eigentlich vorgeschrieben wäre.
Stimme 1: Okay, diese Lücken sind also ein systemisches Risiko und der Bericht zeigt ja auch wo solche Prozessschwächen zu ganz konkreten, ja, großen Problemen in den Büchern führen. Und da kommen wir zu der Zahl, die sie sicher auch hat aufhorchen lassen. 10,2 Millionen Euro.
Stimme 2: Ja, und genau hier ist eine sachliche Einordnung ganz wichtig. Das betont auch die Pressemitteilung zum Bericht. Es bedeutet nicht, dass dieses Geld verschwunden ist.
Stimme 1: Ah, okay, das ist ein wichtiger Punkt.
Stimme 2: Absolut. Das Problem war rein buchhalterischer Natur. Durch eine Umstrukturierung wurden alte Forderungen von Sozialhilfeverbänden nicht vollständig ins System übernommen.
Stimme 1: Können Sie das vielleicht mal an einem Beispiel festmachen?
Stimme 2: Ja, klar. Stellen Sie sich vor, Sie bekommen Geld auf Ihr Konto überwiesen, finden aber in Ihren Unterlagen keine passende offene Rechnung dazu. Das Geld ist nicht weg, aber ihre Buchhaltung ist unsauber und der Gesamtüberblick stimmt einfach nicht.
Stimme 1: Verstehe.
Stimme 2: Und genau das ist hier im großen Stil passiert. Zahlungseingänge konnten keiner Forderung zugeordnet werden. Das führte dann zu einem falschen Ausweis im Rechnungsabschluss. Der Fehler wurde zwar im Folgejahr korrigiert, aber er zeigt eben eine Schwäche in der Datenqualität.
Stimme 1: Aber ist das nicht dem besorgniserregend, ich meine, wenn solche Summen falsch ausgewiesen werden, wie verlässlich ist dann der gesamte Rechnungsabschluss überhaupt?
Stimme 2: Das ist eine absolut berechtigte Frage und genau das ist ja die Kritik des Rechnungshofs. Es geht um die Verlässlichkeit und es ist ja nicht das einzige Problem. Der Bericht kritisiert auch, dass andere Forderungen, immerhin 2,5 Millionen Euro, seit über einem Jahr fällig waren und die wurden nicht konsequent eingetrieben. Es geht also sowohl um technische Sauberkeit als auch um die Konsequenz, im täglichen Handeln.
Stimme 1: Fassen wir das also mal zusammen. Wir haben einen Rechnungshof, der mehr Kontrolle für sich selbst fordert, quasi um mit guten Beispiel vorhandanzugehen. Wir sehen systemische Schwachstellen, die Missbrauch Tür und Tor öffnen könnten und wir sehen konkrete Buchungsfehler in Millionenhöhe.
Stimme 2: Genau, die zwar kein Loch in der Kasse bedeuten, aber eben freien zur Verlässlichkeit der Finanzdaten aufwerfen.
Stimme 1: Richtig.
Stimme 2: Und wenn wir all diese technischen Details jetzt mal betrachten, dann führt das zu einer abschließenden, vielleicht größeren Frage. die Sie sich ja vielleicht auch stellen. Der Bericht konzentriert sich logischerweise auf Systeme, Prozesse und Kontrollmechanismen. Aber welche Rolle spielt eigentlich die Organisationskultur, also das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen, um sicherzustellen, dass die Finanzen nicht nur nach Vorschrift, sondern eben wirklich sauber und korrekt verwaltet werden?
