Mikro-ÖV nimmt nicht richtig Fahrt auf
Wenig Resonanz bei Mobilitätsangeboten in dünnbesiedelten Gebieten
Da, wo der öffentliche Verkehr (ÖV) durch Bahn, Bus oder Bim endet, setzt er sich oft im Kleinen fort - durch den sogenannten Mikro-ÖV. Der Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch nahm sich nun dieser Thematik an. Grundsätzlich kam es weder bei den Beauftragungen zur Umsetzung von Mikro-ÖV-Angeboten noch bei der Förderabwicklung durch das Land zu Beanstandungen. Dennoch wurden einzelne Schwachstellen offengelegt.
Mikro-ÖV-Systeme sind gedacht als kleinräumige, bedarfsorientierte, flexible und benutzerfreundliche Verkehrsangebote, die vor allem in ländlichen, dünn besiedelten Gebieten ihre Anwendung finden. Sie fungieren einerseits als Zubringer (zur Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs), andererseits sichern sie die Daseinsvorsorge. Die Mikro-ÖV-Angebote werden von Gemeinden geplant, beauftragt und umgesetzt, in größeren Dimensionen kommen Regionalmanagements zum Zug. Das Land selbst nimmt bis dato keine aktiven Planungs- und Koordinationsfunktionen wahr.
Sehr wohl hingegen zeichnet das Land für die Förderungsrichtlinie verantwortlich, welche wesentliche Rahmenbedingungen, Gestaltungsmöglichkeiten und in Frage kommende Zielgruppen zum Inhalt hat. Darin werden unter anderem auch Konkurrenzkriterien gegenüber dem öffentlichen Verkehr normiert, und genau da beginnt es sich zu spießen. Denn dadurch können Mikro-ÖV-Fahrten nur unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden, was laut Kundenbefragungen zu unzumutbaren Umstiegen und Verzögerungen führe. Der LRH rät daher zu einer Vereinfachung dieser Kriterien.
Überdies belegen die Evaluierungen der durch das Land geförderten Mikro-ÖV-Angebote, dass diese nicht kostendeckend sind. Die Erlöse aus den Fahrscheinen decken nur einen Bruchteil der Gesamtkosten. Durchschnittlich nutzten nur 1,3 Personen pro Fahrt dieses Angebot, der Besetzungsgrad wird daher als gering eingestuft. Diese Problematik spiegelt sich auch am Anteil der „Leer-Kilometer" wider, der deutlich höher ausfiel als jener der „Besetzt-Kilometer". Der LRH spricht daher die Empfehlung aus, die bestehende Kosten- und Finanzierungssystematik von Mikro-ÖV-Angeboten unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zu evaluieren und systematisch zu analysieren, ob Synergieeffekte durch eine zentrale Beschaffung und Betreuung einzelner Leistungsbestandteile geschaffen und dadurch Einsparungen erzielt werden können.
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Sprecher 1: Hallo und herzlich willkommen zu unserer Sendung 'Nahverkehr im Fokus'! Heute sprechen wir über ein Thema, das viele von uns betrifft, besonders in ländlicheren Gegenden: den Mikro-Öffentlichen Verkehr, kurz Mikro-ÖV. Der Landesrechnungshof hat sich das System in der Steiermark genauer angeschaut, und die Ergebnisse sind ziemlich spannend. Was genau ist denn Mikro-ÖV eigentlich?
Sprecher 2: Hallo! Ja, das ist ein wichtiges Thema. Stell dir vor, du wohnst in einer kleineren Gemeinde, wo kein Linienbus im Stundentakt fährt. Genau da kommt der Mikro-ÖV ins Spiel. Das sind quasi kleine, flexible Shuttles oder Taxis auf Abruf, die dich dahin bringen, wo du hinmusst. Sie ergänzen den normalen öffentlichen Verkehr, bringen dich also zum Beispiel zur nächsten Bushaltestelle, oder sichern einfach die Grundversorgung, wenn du zum Arzt oder zum Einkaufen musst. Geplant und umgesetzt werden sie meist von den Gemeinden oder den Regionalmanagements.
Sprecher 1: Das klingt nach einer tollen Sache, besonders für die Mobilität auf dem Land. Der Landesrechnungshof hat das ja geprüft. Gab es denn Probleme bei der Vergabe dieser Dienste? Waren die Verfahren fair?
Sprecher 2: Im Großen und Ganzen waren die Prüfer da zufrieden. Sie stellten fest, dass die Auftragsvergaben für die Mikro-ÖV-Angebote in den untersuchten Regionen fair, transparent und wettbewerbsorientiert abliefen. Es gab sogar Rechtsmittel von Anbietern, aber das Landesverwaltungsgericht gab in allen Fällen den Auftraggebern recht. Also, da gab es keine größeren Beanstandungen, was schon mal gut ist.
Sprecher 1: Okay, das ist beruhigend zu hören. Aber wie sieht es mit der Rolle des Landes aus? Nimmt das Land Steiermark da aktiv Einfluss oder koordiniert es diese Mikro-ÖV-Angebote?
Sprecher 2: Das ist tatsächlich ein Knackpunkt. Bisher hatte das Land keine aktive Planungs- und Koordinierungsfunktion. Sie haben zwar 2017 eine Mikro-ÖV-Strategie und passende Förderrichtlinien entwickelt - da waren auch Experten involviert. Und 2023 hat die Verkehrs-Abteilung des Landes, also die A16, mit externer Hilfe verschiedene Zukunftsszenarien erarbeitet, um das Ganze besser in den gesamten öffentlichen Verkehr zu integrieren. Aber letztlich hat man aus Kostengründen an der bestehenden Strategie festgehalten.
Sprecher 1: Das heißt, es gibt eine Strategie, aber das Land koordiniert nicht aktiv? Und du hast die Förderrichtlinien erwähnt - gab es da Schwierigkeiten?
Sprecher 2: Absolut, da gab es ein großes Problem, das der Landesrechnungshof klar benennt. Die Richtlinien enthalten sogenannte 'Konkurrenzkriterien' zum Linienverkehr. Das bedeutet: Der Mikro-ÖV darf den normalen Bus nicht direkt konkurrieren. Das klingt erstmal logisch, aber in der Praxis führte das laut Kundenbefragungen oft zu unzumutbaren Umstiegen und langen Wartezeiten. Die Mikro-ÖV-Fahrten waren nur unter sehr speziellen Bedingungen möglich, was die Nutzung für viele unattraktiv machte. Eine Vereinfachung dieser Kriterien wird hier dringend empfohlen. Das ist ein wichtiger Punkt, der direkt die Nutzerfreundlichkeit betrifft.
Sprecher 1: Unnötige Umstiege und lange Wartezeiten sind natürlich kontraproduktiv für die Akzeptanz. Sprechen wir über die Finanzierung. Wie werden diese Mikro-ÖV-Angebote finanziert, und gab es da auch Auffälligkeiten?
Sprecher 2: Ja, hier wird's interessant, und auch ein bisschen problematisch. Die Verkehrs-Abteilung des Landes, also die A16, hatte von 2021 bis 2024 etwa 6,2 Millionen Euro für Förderungen eingeplant. Davon wurden nur rund 46 Prozent abgerufen! Und diese Förderungen machten im Schnitt nicht einmal 30 Prozent der Gesamtkosten aus. Der Großteil der Finanzierung kam von den beteiligten Gemeinden - über 40 Prozent im Schnitt - und über Mittel der Regionalentwicklung mit über 30 Prozent.
Sprecher 1: Das herrscht ein Ungleichgewicht. Die Gemeinden tragen also die Hauptlast, und Landesmittel werden gar nicht voll ausgeschöpft. Hatte das Konsequenzen?
Sprecher 2: Das hatte konkrete Konsequenzen. Der Landesrechnungshof stellt fest, dass ohne die Mittel der Regionalentwicklung die Finanzierung für die Gemeinden kaum möglich wäre, besonders angesichts ihrer aktuellen finanziellen Lage. Und genau das führt zu dem Beispiel aus der Südweststeiermark: Diese Region hat angekündigt, ihr Mikro-ÖV-Angebot Ende März 2026 aus finanziellen Gründen einzustellen. Das zeigt, wie fragil das aktuelle System ist.
Sprecher 1: Das ist wirklich bedauerlich und zeigt, wie wichtig eine stabile Finanzierung ist. Und wie effizient sind diese Angebote eigentlich? Hat der Landesrechnungshof dazu Daten gesammelt?
Sprecher 2: Ja, die Evaluierungen der geförderten Mikro-ÖV-Angebote zeigen, dass sie nicht kostendeckend sind. Die Ticketerlöse decken nur einen geringen Teil der Gesamtkosten. Der sogenannte Besetzungsgrad, also wie viele Leute im Schnitt pro Fahrt mitfahren, war mit nur 1,3 Personen sehr gering. Gleichzeitig gab es deutlich mehr leere Fahrten als Fahrten mit Passagieren. Und obwohl der Mikro-ÖV ursprünglich als Zubringer zum Linienverkehr gedacht war, wurde er hauptsächlich für die alltägliche Mobilität genutzt. Das zeigt, dass der Bedarf da ist, aber die Effizienz und das Kosten-Nutzen-Verhältnis optimiert werden müssen.
Sprecher 1: Also, viel Potenzial, aber auch viel Luft nach oben, was Effizienz und Finanzierung angeht. Was sind denn die wichtigsten Empfehlungen des Landesrechnungshofs, um das System zu verbessern?
Sprecher 2: Ganz klar steht im Vordergrund, die gesamte Kosten- und Finanzierungsstruktur mit allen Beteiligten neu zu bewerten und zu schauen, ob man nicht durch zentrale Beschaffung und Betreuung bestimmter Leistungen Geld sparen könnte. Außerdem sollen alternative, bedarfsorientierte Lösungen strategisch und finanziell bewertet werden. Die Prüfer empfehlen auch ein Pilotprojekt, das gemeinsam mit den Regionen und dem Linienverkehr entwickelt wird, um den Bedarfsverkehr wirklich sinnvoll einzusetzen. Und ganz wichtig: Man sollte einen Indikator einführen, der die Erreichbarkeit der Bevölkerung nach ÖV-Güteklassen berücksichtigt. Nur so bekommt man ein vollständiges Bild über die tatsächliche Erschließung mit öffentlichem Verkehr.
Sprecher 1: Das sind umfassende Empfehlungen, die zeigen, dass Handlungsbedarf besteht, um den Mikro-ÖV in der Steiermark zukunftsfit zu machen. Es geht darum, die Mobilität in den ländlichen Regionen zu sichern, aber eben auch effizient und nachhaltig zu gestalten. Vielen Dank für diese tiefen Einblicke in den Bericht des Landesrechnungshofs, das war wirklich aufschlussreich!


