LRH sieht Verbesserungen bei Schutzwasserbau
Zeitspannen bei Umsetzung und Kollaudierung immer noch zu groß
Sechs Jahre ist es her, dass der Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch den Schutzwasserbau einer kritischen Überprüfung unterzog. Wurde damals die Dauer der Umsetzung von Hochwasserschutz-Projekten als lange eingestuft und ein höheres Tempo eingefordert, so ergab die neuerliche Nachschau ein günstigeres Bild - dennoch waren die Prüfer auch diesmal nicht restlos zufrieden mit den Ergebnissen.
Im Erstbericht von 2018 finden sich 14 Empfehlungen des LRH, von denen elf (das sind rund 79 Prozent) vollständig bzw. teilweise umgesetzt wurden bzw. sich noch in Umsetzung befinden. So ist es etwa gelungen, dass zusätzlich zur Einhaltung von Förderungsvoraussetzungen auch das Thema „Dringlichkeit" stärker berücksichtigt wird. Der Forderung, dass eine transparente Prioritätenreihung aufgrund nachvollziehbarer Kriterien die Basis für die Auswahl der Projekte sein sollte, wird mittlerweile ebenso entsprochen.
Was die eingeforderte Verkürzung der Genehmigungs- und Planungsphase betrifft, sieht der LRH diese Empfehlung noch in einer Phase der Umsetzung. Laut Erstbericht vergingen damals vom Zeitpunkt der Studie Hochwasser-/Abwasseruntersuchung bis zum tastsächlichen Baustart etwa 12½ Jahre -dieser Zyklus dauert nun durchschnittlich elf ganze Jahre und ist somit nicht wesentlich kürzer als zuvor, obwohl im direkten Einflussbereich des Landes entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden. So wurde etwa vom LRH festgestellt, dass ab Beginn der operativen Verantwortlichkeit der zuständigen Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit im Durchschnitt knapp 1,8 Jahre bis zum Start der Baumaßnahmen vergehen. Für eine zusätzliche Beschleunigung bei der gesamten Projektumsetzung, die das Land nur begrenzt beeinflussen kann, besteht daher weiter Handlungsbedarf. Oberste Prämisse ist das gemeinsame Ziel, eine rasche Schutzfunktion herzustellen, um Gefahren und Schäden zu vermeiden bzw. zu reduzieren.
Nach wie vor sehen die Prüfer ein Problem bei der Kollaudierung der Hochwasserschutz-Projekte, also deren offizielle Abnahme. Die in entsprechenden Richtlinien vorgesehenen Fristen sehen zwei Jahre nach Fertigstellung bzw. ein Jahr nach Vorliegen der Abrechnung dafür vor. Doch diese Vorgaben werden nach wie vor nicht eingehalten -wie die jüngste LRH-Kontrolle ergab, erfolgte die Kollaudierung durchschnittlich erst sechs Jahre nach der wasserrechtlichen Überprüfung.

