LRH ortet Mängel bei Generalsanierung der B 67a
Baukosten zwar eingehalten, aber Vergabepraxis verbesserungswürdig
Seit mittlerweile zwei Jahren ist die Generalsanierung der Bundesstraße B 67a gemeinsam mit dem Ausbau der Anschlussstellen an die Südautobahn (A 2) und den begleitenden Geh- und Radwegen abgeschlossen. Diese Maßnahmen waren dringend erforderlich, denn der stetig zunehmende Verkehr und der Bau des Südgürtels hatten die Leistungsfähigkeit der B 67a samt der beiden im Grazer Stadtgebiet situierten Knoten beim Autobahnzubringer zur A 2 an ihre Grenzen gebracht. Der Landesrechnungshof unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch unterzog dieses Projekt, das zwischen Mai 2023 und Juli 2024 umgesetzt wurde, einer Überprüfung - der entsprechende Bericht liegt nun vor.
Nach der gültigen Projektmanagement-Richtlinie der Verkehrsabteilung des Landes Steiermark hätte dieses umfangreiche Bauvorhaben mit seiner Vielzahl an Schnittstellen und den unterschiedlichsten Verrechnungsmodalitäten eigentlich als Großprojekt eingestuft werden müssen, was allerdings unterblieb. Das wiederum hatte zu Folge, dass nicht ausreichend Personalressourcen zur Verfügung standen und sich Mängel einschlichen, etwa in der Dokumentation, in der Aktenführung und im Risikomanagement. Was die Kosten betrifft, so wurde mit rund 7,6 Millionen Euro der entsprechende Regierungssitzungsbeschluss erfüllt. Die abgerechneten Kosten bezeichnen die Prüfer denn auch als „grundsätzlich nachvollziehbar".
Dennoch orten sie im Vergabe-Bereich Verbesserungspotenzial bei der Prüfung der Preisangemessenheit im Rahmen der vertieften Angebotsprüfung. Deshalb ergeht die Empfehlung, auffällige Preise zu hinterfragen und eine nachvollziehbare Aufklärung seitens der Bieter sicherzustellen. Des Weiteren erhielt im Zusammenhang mit der Errichtung von Lichtsignalanlagen ein einziger Bieter acht Beauftragungen mit einem Auftragsvolumen von rund 760.000 Euro - ganz ohne Wettbewerb und ohne die Einholung von Vergleichsangeboten. Für diesen Vorgang finde sich im Vergabeakt keine nachvollziehbare Begründung, kritisiert der Landesrechnungshof. Er empfiehlt, im Falle der Einschränkung des Bieterkreises die Gründe dafür zu verifizieren und nachvollziehbar zu dokumentieren sowie entsprechende Vergabeverfahren heranzuziehen, die einen Wettbewerb sicherstellen.
Sprecher 1: Stell dir vor, da saniert die öffentliche Hand eine äh stark befahrene Straße für über 7 Millionen Euro.
Sprecher 2: Mhm.
Sprecher 1: Und am Ende kostet es wirklich keinen einzigen Cent mehr als geplant.
Sprecher 2: Ja, das klingt fast nach einem bürokratischen Wunder, oder?
Sprecher 1: Auf den ersten Blick absolut. Wir schauen uns heute, es ist der 18. August 2026, nämlich mal den brandneuen Prüfbericht des Landesrechnungshofs, also kurz LRH zur B67A in Graz ganz sachlich an.
Sprecher 2: Genau. Und wir stützen uns da vor allem auf die offizielle Presseaussage.
Sprecher 1: Richtig. Und das ist eben unser Aufhänger. Ein riesiges öffentliches Bauprojekt, das tatsächlich komplett im Rahmen des Budgets blieb. Die Vorgabe von rund 7,6 Millionen Euro wurde exakt eingehalten.
Sprecher 2: Was ja, wie wir wissen, nicht oft passiert.
Sprecher 1: Eben. Okay, lass uns das mal entpacken. Wenn das Budget wirklich eingehalten wurde und die Kosten laut LRH auch grundsätzlich nachvollziehbar sind, wo liegt dann überhaupt das Problem? Also, Warum gab's diese Prüfung überhaupt?
Sprecher 2: Na ja, was hier faszinierend ist, ist dieser starke Kontrast. Weißt du, der finanzielle Rahmen hat zwar exakt gehalten, aber die administrativen Abläufe im Hintergrund, die waren voller erheblicher Mängel.
Sprecher 1: Okay, also Papierkramprobleme.
Sprecher 2: Ja, der LH kritisiert da massiv die bürokratische Umsetzung und das beginnt alles bei einem ganz bestimmten Punkt, nämlich der Einstufung von dem Projekt.
Sprecher 1: Mhm.
Sprecher 2: Obwohl es da extrem viele Schnittstellen gab, also die Stadt, das Land, die ASFINAG und diverse Leitungsträger wurde das Vorhaben intern nicht als Großprojekt eingestuft.
Sprecher 1: Warte, das klingt für mich im ersten Moment nach einer äh reinen Formsache. Ist dieses Etikett Großprojekt wirklich so wichtig für die Baustelle selbst?
Sprecher 2: Oh ja, das ist ein entscheidender Hebel in der Verwaltung. Wenn du etwas formell als Großprojekt deklarierst, dann aktiviert das ganz andere Sicherheitsmechanismen.
Sprecher 1: Zum Beispiel?
Sprecher 2: Ähm es schaltet z.B. zusätzliche Budgets für Prüferfrei. Es erzwingt das Vieraugenprinzip und Ganz wichtig, es verlangt ein detailliertes Risikomanagement.
Sprecher 1: Ah, okay. Und wenn man das Etikett weglässt?
Sprecher 2: Dann wird so ein 7 Millionen Euro Projekt verwaltet wie eine kleine Routinereparatur. Das ist dieser kausale Zusammenhang, den die Prüfer da aufzeigen.
Sprecher 1: Also plant man ein massives Infrastrukturprojekt, nennt es intern, aber einfach Standardaufgabe.
Sprecher 2: Genau.
Sprecher 1: Und dann steht man plötzlich mit viel zu wenig Personal da, um die ganzen Akten überhaupt abzuarbeiten.
Sprecher 2: Exakt. Die fehlende Einstufung führte laut Bericht direkt zu unzureichenden Personalressourcen. Und das resultierte dann eben in fehlerhafte Aktenführung, einer lückenhaften Dokumentation und einem äh mangelhaften Risikomanagement.
Sprecher 1: So, was bedeutet das alles? Wenn die Verwaltung derart überlastet ist, leidet dann auch die Qualität der Auftragsvergabe?
Sprecher 2: Wenn wir das mit dem großen Ganzen verbinden, hakt der LRH genau hier extrem stark ein. Die Prüfer bemängeln die Vergabepraxis.
Sprecher 1: Inwiefern genau?
Sprecher 2: Bei der sogenannten vertieften Angebotsprüfung fehlte es oft an einer korrekten Prüfung der Preisangemessenheit.
Sprecher 1: Vertiefte Angebotsprüfung. Das heißt, die Behörde hätte eigentlich nachrechnen müssen, wie die Preise zustande kommen. Richtig?
Sprecher 2: Völlig richtig. Wenn auffällige Preise auftauchen, müssen die eigentlich hinterfragt werden. Aber genau das ist oft einfach nicht passiert.
Sprecher 1: Wahnsinn. Und das führt uns direkt zu dem extremsten Detail aus der Presseaussendung. Da ging es um die Lichtsignalanlagen.
Sprecher 2: Also die Ampeln an den Kreuzungen.
Sprecher 1: Genau. Ein einzelner Anbieter hat da wohl gleich acht auf Aufträge bekommen für rund 760.000 € an eine einzige Firma.
Sprecher 2: Mhm.
Sprecher 1: Wie kann das passieren? Ist das eine direkte Folge von diesem Personalmangel?
Sprecher 2: Der Bericht lässt das stark vermuten. Ja, der LRH hält nämlich ganz sachlich fest, dass das und ich zitiere hier ganz ohne Wettbewerb und ohne die Einholung von Vergleichsangeboten geschah.
Sprecher 1: Keine Vergleichsangebote bei fast 800.000 €?
Sprecher 2: Nein. Der LRH empfiehlt deshalb auch dringend, dass man solche Einschränkungen des Bieterkreises in Zukunft transparent dokumentieren und wettbewerbliche Verfahren sicherstellen muss.
Sprecher 1: Also fassen wir das für dich mal kurz zusammen. Die B67A und die A2 Anschlussstellen, die sind ja seit 2024 saniert.
Sprecher 2: Genau. Und der Verkehr fließt besser.
Sprecher 1: Das Projekt war finanziell also wirklich erfolgreich. Es hat aber eben auch deutliche Schwächen in der bürokratischen und vergaberechtlichen Abwicklung gezeigt.
Sprecher 2: Absolut. Ja.
Sprecher 1: Wenn du also das nächste Mal an einer dieser Grazer Ampeln stehst, kennst du jetzt die exakten administrativen und finanziellen Hintergründe.
Sprecher 2: Mhm. Und weiß, dass sie ohne Wettbewerb vergeben wurde.
Sprecher 1: Genau. Und wir verabschieden dich heute mit einem provokativen Schlussgedanken zum Nachdenken. Wenn ein öffentliches Bauprojekt sein Budget zwar exakt einhält, aber die vergaberechtlichen und organisatorischen Regeln dabei völlig auf der Strecke bleiben,
Sprecher 2: wie messen wir dann den wahren Erfolg von staatlicher Verwaltung?
Sprecher 1: Richtig. Wiegt das finanzielle Ergebnis am Ende wirklich schwerer als der korrekte Prozess? Überleg mal. Bis zum nächsten Mal.


