Postenbesetzungen des Landes laut LRH rechtmäßig
22.04.2021
Bei der Auswahl jener Personen, die bei Unternehmen mit Landesbeteiligung als Geschäftsführer, Prokuristen oder Aufsichtsräte tätig sind, gibt es im Wesentlichen nichts zu bemäkeln. Zu diesem Schluss kommt der Landesrechnungshof (LRH) unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch. Einschränkend wird gleichzeitig aber auch vermerkt, dass die Eignung eines Bewerbers im Stellenbesetzungsverfahren zwar anhand bestimmter Kriterien, wie etwa Berufserfahrung oder persönliche Kenntnisse und Fähigkeiten, plausibilisiert werden kann.